Wulf Hosting bleibt vorerst ein privates Infrastrukturprojekt – ein Webhosting-Angebot für andere Websites werde ich daraus aktuell nicht machen.
In den bisherigen Beiträgen habe ich beschrieben, dass ich mir vorstellen konnte, Freunden, Bekannten oder einzelnen Interessierten eine Website kostenfrei bereitzustellen. Nach einer genaueren Prüfung der datenschutzrechtlichen und organisatorischen Verantwortung habe ich diese Überlegung zunächst verworfen.
Warum ich meine Entscheidung geändert habe
Beim Webhosting werden regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet: zum Beispiel IP-Adressen in Server- und Sicherheitsprotokollen, Formularinhalte, Administrationsdaten, Backups oder technische Angaben aus dem Browser. Diese Verarbeitung findet nicht nur auf der sichtbaren Website statt, sondern auch im Hintergrund der Server- und Wartungsprozesse.
Wenn ich eine Website für eine andere Person betreibe, kann ich dabei als Auftragsverarbeiter tätig werden. Dann reicht eine private Absprache nicht aus. Artikel 28 DSGVO verlangt unter anderem eine passende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, klare Weisungen, Regelungen zu Unterauftragnehmern sowie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
Ein AV-Vertrag ersetzt nicht die Rechtsgrundlage
Ein AV-Vertrag wäre nur ein Teil der notwendigen Grundlage. Für jede Verarbeitung muss zusätzlich eine passende Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO bestehen. Außerdem müssten die Verantwortlichkeiten zwischen dem Betreiber der jeweiligen Website und mir sauber dokumentiert werden.
Dazu kämen praktische Pflichten: Anfragen betroffener Personen, Lösch- und Auskunftsprozesse, Aufbewahrungsfristen, Backups, Sicherheitsvorfälle, Nachweise zu technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie eine nachvollziehbare Regelung für externe Dienstleister. Gerade bei einem privaten und kostenlosen Projekt möchte ich nicht den Eindruck erwecken, diese Anforderungen ließen sich nebenbei zuverlässig abbilden.
Was das für Wulf Hosting bedeutet
Ich werde Wulf Hosting deshalb vorerst nicht als Webhosting für andere Personen anbieten. Es gibt keine öffentliche Buchung, keine Aufnahme weiterer Websites und aktuell auch keine Zusage für Freunde, Bekannte oder externe Interessierte.
Wulf Hosting bleibt zunächst auf meine eigene Website, technische Tests und den privaten Betrieb beschränkt. So kann ich die Infrastruktur weiterlernen, dokumentieren und absichern, ohne gleichzeitig die datenschutzrechtliche Verantwortung für fremde Websites und deren Besucher übernehmen zu müssen.
Keine Absage an die Idee für immer
Diese Entscheidung bedeutet nicht, dass ein solches Angebot grundsätzlich unmöglich wäre. Dafür bräuchte es aber eine deutlich sauberere rechtliche und organisatorische Grundlage, eine geprüfte Vertragsstruktur und klare Prozesse für Datenschutz, Sicherheit und Support. Das möchte ich aktuell nicht versprechen, solange diese Voraussetzungen nicht vollständig geschaffen und fachlich geprüft sind.
Die früheren Beiträge „Wulf Hosting: Ein privates Projekt für meine Website“ und „Wulf Hosting: Kostenfreies Hosting im privaten Umfeld“ beschreiben daher den damaligen Planungsstand. Dieser Beitrag ist die aktuelle Entscheidung.
Mein Fazit
Ich entscheide mich lieber klar gegen ein Webhosting-Angebot, als eine kostenfreie Lösung zu versprechen, deren datenschutzrechtliche Pflichten und Verantwortlichkeiten nicht vollständig vorbereitet sind. Meine eigene Website kann ich weiterhin auf der privaten Infrastruktur betreiben und die nächsten Schritte in Ruhe prüfen.
Dieser Beitrag beschreibt meine persönliche Entscheidung und ist keine individuelle Rechtsberatung.


